Nutzungsvereinbarung der Sportanlagen Elsoff

zwischen der Ortsgemeinde Elsoff und den Sportfreunden Elsoff-Mittelhofen

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Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Elsoff - vertreten durch Frau Bürgermeisterin Komelia Jex - und dem Sportfreunde Elsoff-Mittelhofen e. V. - vertreten durch Herrn 1. Vorsitzenden Richard Wagner.

Präambel
Im Jahr 2023 wurde von der Gemeinde Elsoff der Sportplatz in einen Kunstrasenplatz umgebaut und der Sportteil der Lasterbachhalle grundlegend saniert. Der Sportfreunde Elsoff-Mittelhofen e.V. hat das Projekt umfassend unterstützt. Diese Vereinbarung soll die Eckpunkte der Nutzung der neuen Anlagen regeln. Sie gilt nicht für den Kulturteil der Lasterbachhalle.

1 . Eigentumsverhältnisse
Alleiniger Eigentümer der Anlagen ist die Ortsgemeinde Elsoff. Alle baulichen oder sonstigen Veränderungen bedürfen der Zustimmung der Ortsgemeinde. Die Gemeinde kann aus wichtigem Grund die Anlagen jederzeit sperren.

2. Nutzung
Der Sportfreunde Elsoff-Mittelhofen e. V. erhält bis auf Widerruf das Recht zur eigenverantwortlichen bestimmungsgemäßen Nutzung des Sportplatzes und des Sportfunktionsgebäudes. Darin ist das Hausrecht eingeschlossen. Die Rechte der Gemeinde als Eigentümerin bleiben davon unbeschadet. Der Verein verpflichtet sich im Sinne der Förderung des Breitensports, Dritten (z.B. Schulen oder anderen Sportvereinen) die Nutzung der Sporteinrichtung zu ermöglichen. Zeit und Umfang der Fremdnutzung wird in einem von dem Verein zu erstellenden Belegungsplan geregelt. Die Gemeinde hat das Recht, die Fremdnutzung einzuschränken. Die faktische Nutzung wird in einem vom Verein zu führenden Nutzungsbuch dokumentiert. Dabei ist immer eine verantwortliche Person zu benennen. Festgestellte Mängel sind darin ebenfalls zu vermerken und zeitnah zu beheben. Falls bei der zeitnahen Behebung eines Mangels die Unterstützung durch die Gemeinde erforderlich ist, wird der Verein sie umgehend informieren.

3. Kostenregelung
Die Nutzung der des Sportplatzes und des Sportfunktionsgebäudes ist in Anerkennung der Verdienste des Vereins und dessen Mitglieder im Rahmen des Umbauprojekts für die Sportfreunde kostenfrei. Die laufenden jährlichen Kosten (Strom, Wasser, Versicherungen etc.) trägt die Ortsgemeinde. Die Sportfreunde verpflichten sich, alles Vertretbare zu unternehmen, um die Kosten für die Ortsgemeinde möglichst gering zu halten.

4. Unterhalt und Betrieb der Anlagen
Der Sportfreunde Elsoff-Mittelhofen e.V. verpflichtet sich, auf eigene Kosten für den ordnungsgemäßen Unterhalt und den Betrieb der Anlagen zu sorgen. Dies umfasst insbesondere fachgerechte Pflege, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit der Anlagen. Die Nutzbarkeit und der Werterhalt stehen dabei im Mittelpunkt. Die Gemeinde stellt dem Verein Gerätschaften zur Pflege des Kunstrasenplatzes zur Verfügung.

5. Haftung, Versicherung
Die Benutzung der Sportanlage, der dazugehörigen Anlagen und Geräte geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Vor jeder Benutzung ist die Sportanlage, die dazugehörigen Anlagen und die Geräte auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Die jeweils verantwortliche Person hat sicherzustellen, dass schadhafte Anlagen und Geräte nicht benutzt werden. Der Verein stellt die Gemeinde von etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten und Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Sportanlage, der dazugehörigen Anlagen und Geräte sowie der Zugänge zu den Räumen und internen Anlagen stehen. Der Verein hat auf seine Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die eventuelle Haftpflichtfälle im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen abdeckt.

6. Inkrafttreten, Dauer, Kündigung
Die Regelungen dieser Vereinbarung treten sofort mit Unterzeichnung in Kraft Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit beschlossen. Sie kann beiderseits mit einer Frist von zwölf Monaten schriftlich gekündigt werden. Die Gemeinde kann das Vertragsverhältnis vorzeitig fristlos kündigen, wenn der Verein den sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt, oder wenn der Verein sich auflöst, oder über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

7. Schlussbestimmungen
Sollten offene Fragen oder Probleme bei der Nutzung der Anlagen auftreten, die nicht von dieser Vereinbarung abgedeckt sind, werden diese in direkter Verhandlung zwischen dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Elsoff und dem Vorstand der Sportfreunde Elsoff-Mittelhofen erörtert und einvernehmlich gelöst. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine der hier getroffenen Regelungen unwirksam sein oder werden, bleiben hiervon alle übrigen in ihrer Wirksamkeit unberührt. Die betroffenen Reglungen werden im Wege ergänzender Vertragsauslegung durch solche ersetzt, die ihnen vom Sinn und wirtschaftlichem Erfolg her am nächsten kommen. Diese Vereinbarung wird in zwei Ausfertigungen erstellt. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.